Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie möchten wir das Infektionsrisiko sowohl für Sie, als unsere Patientinnen und Patienten, als auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gering halten.
In unseren Kliniken werden viele schwer kranke und immungeschwächte Menschen stationär betreut. Aus diesem Grund hat die Regierung Regeln für Kliniken erlassen, an die auch wir uns halten müssen. Daher gelten mit sofortiger Wirkung folgende Regelungen:
- Teilstationäre (ganztägig ambulante) Rehabilitationsmaßnahmen, von der Rentenversicherung getragene Nachsorgemaßnahmen (IRENA, T-RENA), Präventionsmaßnahmen und Rezeptambulanz können stattfinden.
- Pro Patient dürfen maximal drei Besucher am Tag empfangen werden. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich an der Rezeption zu registrieren (Screening Bogen) und unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus einen tagesaktuellen negativen Schnelltest (gilt für alle Besucher ab 3 Jahren) einer offiziellen Teststelle vorzuweisen. Selbsttests können nicht akzeptiert werden. Für Besucher gilt im Klinikgebäude ebenfalls die FFP2-Maskenpflicht. Besucher können zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr empfangen werden.
- Aus Infektionsschutzgründen sind Heimfahrten und Beurlaubungen während der Rehamaßnahme nicht möglich. Auch eine Abholung abends oder an den Wochenenden für „kurze Besuche“ zuhause sind ausdrücklich untersagt.
- Das Bewegungsbad ist vorübergehend geschlossen. Die Sauna ebenso.
- Die Cafeteria ist für Patienten und Mitarbeiter geöffnet. Bitte beachten Sie die Maskenpflicht bis zum Tisch und halten Sie auch in der Cafeteria zu jeder Zeit den Mindestbestand ein.
- Freizeitveranstaltungen finden derzeit noch nicht statt.
Weitere Sicherheitsregeln:
Im Haus ist die Verwendung von FFP2-Masken sowohl für Mitarbeiter als auch für Patienten weiterhin verpflichtend. Darüber hinaus werden Sie gebeten, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen (mit Ausnahme bei Therapie und Untersuchung) weiterhin durchgängig einzuhalten. Die gilt auch für die Benutzung der Aufzüge und den Aufenthalt in Wartebereichen.
Bitte waschen Sie sich regelmäßig mit Seife und warmem Wasser für mindestens 30 Sekunden Ihre Hände und nutzen Sie die kontaktlosen Desinfektionsmittelspender vor den Aufzügen für eine regelmäßige Desinfektion Ihrer Hände. Beachten Sie außerdem die Hust- und Nies-Etikette (Verwendung von Einmal-Taschentüchern auch zum Husten und Niesen, alternativ husten und niesen in die Ellenbeuge). Berühren Sie möglichst die Schleimhäute im Gesichtsbereich (Augen, Mund etc.) nicht mit ungewaschenen Händen.
Um unkontrollierten Zutritt zu unseren Kliniken zu vermeiden und die Sicherheit für unsere Patienten hoch zu halten, sind sämtliche Nebeneingänge geschlossen und nur als Notausgang im Notfall zu benutzen. Der Ein- und Ausgang ist jeweils nur über den Haupteingang gestattet.
Wir empfehlen darüber hinaus, das Klinikgelände nicht zu verlassen. Auch außerhalb des Gebäudes gilt das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern sowie die Pflicht für eine FFP2-Maske bei Kommunikation mit einer weiteren Person.
Bitte beachten Sie folgende wichtige Information vor Ihrer Anreise:
Wir empfehlen Ihnen, unmittelbar vor Anreise in unsere Kliniken, einen Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus durchführen zu lassen.
Am Anreisetag wird bei allen Neuanreisen ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Wenn der Test negativ ist und bei Ihnen keine COVID-Symptome (z.B. Husten, Fieber, Schnupfen) vorliegen, kann die Behandlung in unseren Klinken uneingeschränkt beginnen. Andernfalls muss mit der Quarantänisierung, bis zum Vorliegen des PCR-Ergebnisses, gerechnet werden. Bei einem positiven PCR-Befund ist eine Rehabilitation in unseren Kliniken nicht möglich.
Unser Testkonzept sieht vor, dass Patienten, die vollständig geimpft oder aktuell genesen sind und dies auch nachweisen können, am 3. Tag, am 7. Tag und für den restlichen Aufenthalt wöchentlich einmal getestet werden. Patienten, die keinen vollständigen Impfstatus bzw. aktuellen Genesenenstatus nachweisen können, werden arbeitstäglich mit Schnelltest getestet.
Sollten Sie die Covid-19 Tests oder die FFP2 Maskenpflicht verweigern, ist eine Aufnahme bzw. Rehabilitation in unseren Kliniken nicht möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen. Auch unter diesen besonderen Bedingungen sind wir gerne für Sie im Einsatz und geben unser Bestes, um die Reha-Maßnahme so erfolgreich wie möglich für Sie zu gestalten.
BLEIBEN SIE GESUND
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Mittelbayerischen Rehabilitationszentrum
Corona Fragebogen und Kontaktformular zum drucken
Offizielles Schnelltestzentrum im Klinikum Maximilian
Öffnungszeiten
- Montag – Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag und Sonntag von 11:30 -bis 17:00 Uhr
- Testungen von asymptomatischen Personen können ohne vorherige Terminvereinbarung durchgeführt werden
- Bitte erstellen Sie vorab eines Schnelltest-Profil in der Corona-Warn-App. Dies erleichtert die Bearbeitung und verkürzt die Wartezeiten deutlich.
- Testung nur unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes möglich.
- Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltests (Nasen-Rachenraum-Abstrich und Spucktest möglich).